08.11.2022 - Veränderung
Rechtsform neu:
Die Hauptversammlung vom 08.11.2021 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 5 (Genehmigtes Kapital) und eines neuen § 6 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Dadurch wurden die bisherigen §§ 5 bis 22 der Satzung neu nummeriert und lauten nunmehr §§ 7 bis 24.
Sonstige Rechtsverhältnisse:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. November 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 150.000 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 150.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 150.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Options-schuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung vom 8. November 2021 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder entsprechende Pflichten zu erfüllen sind und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.