Petra Stammberger - Manager-Profile
Im Handelsregister gibt es 3 Personen zu Petra Stammberger. Die letzte Meldung ist vom 12.08.2004.
Im Handelsregister gibt es 3 Personen zu Petra Stammberger. Die letzte Meldung ist vom 12.08.2004.
Aktive Verbindungen: SWK Beteiligungsgesellschaft mbH, axxim Treubau GmbH
Verbundene Manager: Volker Ruhl, Theodor Breidbach, Ute Vondracek
Aktive Verbindungen: SWK Innovations GmbH & Co. KG, Stammberger + Weis Kartonagenfabrik GmbH
Verbundene Manager: Guido Kruttasch, Lutz Petersen, Albert Ruhl
Aktive Verbindungen: Trennwand Stammberger GmbH, Trennwand Stammberger GmbH
Verbundene Manager: Hildegard Goss
Bekanntmachung 112736479/2004 - 12.08.2004
Neueintragung
Ruhl, Albert, Stammberger GmbH, in Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 74073 Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)Datum des Gesellschaftsvertrags:
25.03.1991
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsanschrift:
Berlin
Stammkapital:
54.000 DM
Zweck:
Die bautechnische Entwicklung und Projektierung von Objekten jeder Art.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Eingetragene Personen:
Petra Stammberger, Geschäftsführerin, Würzburg, alleinvertretungsberechtigt
Thomas Albert, Geschäftsführer, Zellingen, alleinvertretungsberechtigt
Bekanntmachung 110939821/2002 - 25.11.2002
Neueintragung
Trennwand Stammberger GmbH, in Hettstadt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 5714 Amtsgericht WürzburgDatum des Gesellschaftsvertrags:
09.08.1996
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsanschrift:
Hettstadt Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: Landsberg (Amtsgericht AG Halle-Saalkreis HRB 11913)
Stammkapital:
50.000,00 EUR
Zweck:
Ist die serienmäßige Herstellung und der Vertrieb von WC- Trennwänden sowie der Vertrieb von Bauzubehör.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Sonstige Rechtsverhältnisse:
Die Gesellschaft ist aufgrund Aufspaltungsbeschluß vom 09. August 1996 der bisherigen Gesellschaft 'Trennwand Stammberger GmbH' mit dem Sitz in Hettstadt (AG Würzburg, HRB 4392) im Wege der Aufspaltung zur Neugründung gemäß §§ 123, I, Nr. 2; 135 ff. Umwandlungsgesetz entstanden.
Eingetragene Personen:
Petra Stammberger, Geschäftsführerin, Würzburg, alleinvertretungsberechtigt
Bekanntmachung 69000812/1998 - 17.11.1998
Neueintragung
Trennwand Stammberger GmbH, in Landsberg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 211913 Amtsgericht StendalGegenstand: Ist die serienmäßige Herstellung und der Vertrieb von WC-Trennwänden sowie der Vertrieb von Bauzubehör.
Stammkapital: 50 000,--- DM.
Geschäftsführer: Petra Stammberger, Würzburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Aufspaltungsbeschluß vom 09. August 1996 der bisherigen Gesellschaft 'Trennwand Stammberger GmbH' mit dem Sitz in Hettstadt (AG Würzburg, HRB 4392) im Wege der Aufspaltung zur Neugründung gemäß §§ 123, I, Nr. 2;135 ff. Umwandlungsgesetz entstanden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführerin Petra Stammberger ist einzelvertretungsberechtigt, auch wenndie Gesellschaft mehrere Geschäftsführer hat. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bekanntmachung 69962454/1996 - 02.12.1996
Trennwand Stammberger GmbH, in Hettstadt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 5714 Amtsgericht WürzburgGegenstand des Unternehmens ist die serienmäßige Herstellung und der Vertrieb von WC-Trennwänden sowie der Vertrieb von Bauzubehör.
Stammkapital: 50 000,-- DM.
Geschäftsführerin: Petra Stammberger, Würzburg.
Einzelprokura ist erteilt: Goss Hildegard, Münnerstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Aufspaltungsbeschluß vom 09. August 1996 der bisherigen Gesellschaft 'Trennwand Stammberger GmbH' mit dem Sitz in Hettstadt (AG Würzburg, HRB 4392) im Wege der Aufspaltung zur Neugründung gemäß §§ 123, I, Nr. 2;135 ff. Umwandlungsgesetz entstanden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführerin Petra Stammberger ist einzelvertretungsberechtigt, auch wenn die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer hat. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. -- Als nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Die Stammeinlage wird in voller Höhe dadurch geleistet, daß ein von der Firma Trennwand Stammberger GmbH (alt) mit dem Sitz in Hettstadt betriebener Geschäftsbereich mit den zugehörigen Aktiva und Passiva sowie allen Rechten und Pflichten gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsbereinigungsgesetzes im Wege der Aufspaltung und nach Maßgabe des Spaltungsplanes auf die Gesellschaft übertragen wird. Bezüglich von Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen verwiesen. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjeniges Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Auf § 22 UmwG wird ergänzend Bezug genommen. Zur Sicherheitsleistung ist nur der an der Spaltung beteiligte Rechtsträger verpflichtet, gegen den sich der Anspruch richtet (§ 133, I, 2 Umwandlungsgesetz).
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