Körber Supply Chain Software GmbH
Inaktiv
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Vertretungsberechtigte Führungskräfte des Unternehmens
01.06.2022 - Löschung
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 25.05.2022 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Friedberg, HRB 177304) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
25.05.2022 - Veränderung
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Körber Supply Chain Software Berlin GmbH
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
26.04.2022 - Veränderung
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Körber Supply Chain Software GmbH mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg, HRB 9028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Die nachfolgenden Firmen stehen über eine oder mehrere Personen in direkter Verbindung mit Körber Supply Chain Software GmbH
Am 28.05.2024 haben sich die Bonitätsinformationen der Körber Supply Chain Software GmbH geändert.
Folgende Informationen führen u.a. zu einer Neubewertung der Bonität: Zahlungserfahrungen, Inkassomeldungen, Insolvenzverfahren, Fluktuation, Organe und Umfeld, Sach- und Bareinlagen, Kapitalveränderungen.
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