Ingo Nocke aus Hamburg - Manager-Profil
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Inaktiv
Früher Geschäftsführer - Nocke DV-Systemberatung GmbH
InformationstechnologieBekanntmachung 68602753/2002 - 12.03.2002
Nocke DV-Systemberatung GmbH, in Hamburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 76717 Amtsgericht HamburgEingetragene Personen neu:
Gisela Lorentz Holtz, Geschäftsführerin, Hamburg, alleinvertretungsberechtigt
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ingo Nocke, Geschäftsführer, Hamburg
Bekanntmachung 113116046/2001 - 06.12.2001
Neueintragung
Nocke DV-Systemberatung GmbH, in Hamburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 76717 Amtsgericht HamburgDatum des Gesellschaftsvertrags:
12.12.1988
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsanschrift:
Hamburg
Stammkapital:
50.000,00 DEM
Zweck:
Beratung auf allen Gebieten der Datenverarbeitung, Programmierung, Software-Entwicklung und -vertrieb, Durchführung von Schulungsmaßnahmen auf allen Gebieten der Datenverarbeitung sowie der Handel und die Vermittlung von Hardware und EDV-Zubehör.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Eingetragene Personen:
Ingo Nocke, Geschäftsführer, Hamburg, alleinvertretungsberechtigt
Bekanntmachung 68602754/2000 - 22.08.2000
Nocke DV-Systemberatung GmbH, in Hamburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 76717 Amtsgericht HamburgStammkapital: 50 000,-- DM.
Geschäftsführer: Ingo Nocke, Hamburg. Er vertritt allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12. 12. 1988. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BGB). Durch Gesellschafterbeschluß vom 04. 07. 2000 ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Sitz) geändert worden. Nicht eingetr.: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
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